TERMS & CONDITIONS

Teilnahme- und Nutzungsbedingungen der CIDA GmbH

§ 1 Gegenstand der Teilnahme- und Nutzungsbedingungen

  • Die CIDA GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Schelmenwasenstraße 35, 70567 Stuttgart, E-Mail: kontakt@cida.space, eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Stuttgart HRB 781055, vertreten durch Florian Hofmann im Folgenden „Diensteanbieter“), stellt auf cida.space eine Plattform (im Folgenden „Plattform“) zur Verfügung, auf dem die ordnungsgemäß angemeldeten Teilnehmer (im Folgenden „Teilnehmer“) unterschiedliche Dienste im Zusammenhang mit sog. Non-Fungiblen Token (im Folgenden „NFT“) in Anspruch nehmen können, insbesondere
  • Designs hochladen und die Erstellung eines Design-NFT beantragen (in dieser Eigenschaft „Designer“),
  • Prototyp-Modelle hochladen und die Erstellung eines Prototyp-NFT beantragen (in dieser Eigenschaft „Konstrukteur“),
  • Geschäftsplan für eine Produktion hochladen und Produktions-NFT beantragen (in dieser Eigenschaft „Produzent“) oder
  • Kauf eines Produkts (in diese Eigenschaft „Käufer“).

Die Teilnehmer können individuelle persönliche Profile erstellen, auf der Plattform verfügbare Inhalte abrufen und die weiteren, auf der Plattform jeweils aktuell zur Verfügung stehenden unentgeltlichen sowie entgeltlichen Dienste im Rahmen der jeweiligen Verfügbarkeit nutzen. Nähere Informationen zu den Diensten finden sich in der Dienstangebotsbeschreibung, § 8.

  • Die vorliegenden Teilnahme- und Nutzungsbedingungen regeln die Zurverfügungstellung der Dienste durch den Diensteanbieter und die Nutzung dieser Dienste durch die Teilnehmer.
  • Alle auf der Plattform verfügbaren Dienste und angebotenen Endprodukte werden ausschließlich vom Diensteanbieter zur Verfügung gestellt. Die über die Plattform abgeschlossen Verträge (Nutzungsvertrag, Kaufverträge) kommen ausschließlich zwischen dem Diensteanbieter und dem jeweiligen Teilnehmer in seiner entsprechenden Eigenschaft zustande. Die Erfüllung der über die Plattform geschlossenen Verträge erfolgt ebenfalls ausschließlich zwischen dem Diensteanbieter und dem jeweiligen Teilnehmer.
  • Die Teilnehmer sind verpflichtet, bei der Nutzung der Plattform die geltenden Gesetze zu befolgen.
  • Der Diensteanbieter ist berechtigt, Inhalte von Teilnehmern technisch so zu bearbeiten, dass diese auch auf mobilen Endgeräten oder Softwareapplikationen des Diensteanbieters dargestellt werden können.

§ 2 Änderungen der Teilnahme- und Nutzungsbedingungen

  • Der Diensteanbieter behält sich vor, diese Teilnahme- und Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern, soweit
  • dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt, und
  • durch die Änderungen nicht die wesentlichen Geschäftseigenschaften des Vertrags, insbesondere die vom Diensteanbieter geschuldeten entgeltlichen Leistungen, umgestaltet werden.
  • Über derartige Änderungen wird der Diensteanbieter den Teilnehmer mindestens zwei (2) Monate vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Der Teilnehmer kann den Änderungen vor ihrem geplanten Inkrafttreten entweder zustimmen oder die Änderungen ablehnen. Die Zustimmung des Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn der Diensteanbieter in seinem Angebot besonders hinweisen.
  • Lehnt der Teilnehmer die Änderungen ab, haben beide Parteien das Recht, die Geschäftsverbindung außerordentlich zu kündigen. Auf dieses beidseitige außerordentliche Kündigungsrecht wird der Diensteanbieter den Teilnehmer in seinem Angebot gesondert hinweisen.

§ 3 Anmeldeberechtigung

  • Die Nutzung der auf der Plattform verfügbaren Dienste setzt eine Anmeldung als Teilnehmer voraus. Die Anmeldung als Teilnehmer erfolgt durch Eröffnung eines Nutzerkontos (im Folgenden „Nutzerkonto“) unter Zustimmung zu diesen Teilnahme- und Nutzungsbedingungen. Mit der Anmeldung als Teilnehmer kommt zwischen dem Diensteanbieter und dem Teilnehmer ein Vertrag über die Nutzung der auf Plattform verfügbaren Dienste (im Folgenden „Nutzungsvertrag”) zustande. Ein Anspruch auf die Teilnahme besteht nicht. Der Diensteanbieter ist berechtigt, Teilnahmeanträge ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.
  • Die Anmeldung als Teilnehmer ist – vorbehaltlich der Regelung in Absatz 3 – nur volljährigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen erlaubt. Bei einer juristischen Person oder Personengesellschaft muss die Anmeldung als Teilnehmer durch eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen. Bei der Anmeldung als Teilnehmer können nur einzelne Personen als Inhaber des Nutzerkontos angegeben werden.

 

§ 4 Anmeldung auf der Plattform

  • Der Diensteanbieter bietet Teilnehmern die Wahl zwischen folgenden Zugängen an:
  • Registrierung als Designer
  • Registrierung als Konstrukteur
  • Registrierung als Produzent
  • Registrierung als Käufer

Näheres zum jeweiligen Diensteangebot ist in § 8 geregelt.

  • Bestimmte Zugänge aus Absatz 1 können nur beantragt werden, wenn der Teilnehmer ein sog. Know Your Customer (KYC)-Verfahren erfolgreich durchlaufen hat. Das KYC-Verfahren dient der Identifizierung des Teilnehmers und der Überprüfung seiner persönlichen Daten.
  • Die während des Anmeldevorgangs vom Diensteanbieter erfragten Kontaktdaten und sonstigen Angaben müssen vom Teilnehmer vollständig und korrekt angegeben werden. Bei der Anmeldung einer juristischen Person ist zusätzlich die vertretungsberechtigte natürliche Person anzugeben.
  • Nach Angabe aller erfragten Daten durch den Teilnehmer werden diese vom Diensteanbieter auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Zudem wird die Identität des Teilnehmers ggf. im Rahmen des unter § 3 Absatz 2 genannten KYC-Verfahrens überprüft. Sind die Angaben aus Sicht des Diensteanbieters korrekt und bestehen aus Sicht des Diensteanbieters keine sonstigen Bedenken, schaltet der Diensteanbieter den vom Teilnehmer beantragten Zugang frei und benachrichtigt ihn hiervon per E-Mail. Die E-Mail gilt als Annahme des vom Teilnehmer gemachten Teilnahmeantrags. Ab Zugang der E-Mail ist der Teilnehmer zur Nutzung der Plattform im Rahmen dieser Teilnahme- und Nutzungsbedingungen berechtigt. Hierzu muss der Teilnehmer vorab seine Freischaltung durch Anklicken des in der E-Mail enthaltenen Links bestätigen.
  • Das Nutzerkonto ist nicht übertragbar.

§ 5 Verantwortung für die Zugangsdaten

  • Im Verlauf des Anmeldevorgangs wird der Teilnehmer gebeten, einen Teilnehmernamen und ein Passwort anzugeben (im Folgenden „Zugangsdaten“). Mit diesen Daten kann sich der Teilnehmer nach der Freischaltung seines Zugangs und seiner Bestätigung gemäß § 4 Absatz 4 auf dem Plattform einloggen. Es liegt in seiner Verantwortung, dass der Teilnehmername nicht Rechte Dritter, insbesondere keine Namens- oder Markenrechte verletzt und nicht gegen die guten Sitten verstößt.
  • Die Zugangsdaten sind vom Teilnehmer geheim zu halten und dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  • Es liegt weiter in der Verantwortung des Teilnehmers sicherzustellen, dass sein Zugang zur Plattform und die Nutzung der auf der Plattform zur Verfügung stehenden Dienste ausschließlich durch ihn bzw. durch die vom Teilnehmer bevollmächtigte Personen erfolgt. Steht zu befürchten, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, ist der Diensteanbieter unverzüglich zu informieren. Der Teilnehmer haftet für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter seinen Zugangsdaten ausgeführt wird, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 6 Aktualisierung der Teilnehmerdaten

Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet, seine Daten (einschließlich seiner Kontaktdaten) aktuell zu halten. Tritt während der Dauer seiner Teilnahme eine Änderung der angegebenen Daten ein, so hat er die Angaben unverzüglich auf der Plattform in seinen persönlichen Einstellungen zu aktualisieren. Sollte dem Teilnehmer dies nicht gelingen, so teilt er dem Diensteanbieter seine geänderten Daten unverzüglich per E-Mail mit.

§ 7 Abschluss und Laufzeit des Vertrages

  • Der Nutzungsvertrag kommt in dem Zeitpunkt zustande, in dem der Teilnehmer nach § 4 Absatz 4 per E-Mail über die Freischaltung seines Zugangs benachrichtigt wird.
  • Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

§ 8 Diensteangebot und Verfügbarkeit der Dienste

  • In Abhängigkeit der Art des gewählten Zugangs können die Teilnehmer folgende Dienste auf der Plattform in Anspruch nehmen:
  • Designer können die von ihnen gestalteten Designs hochladen und einen Design-NFT beantragen. Der Diensteanbieter wählt aus allen eingereichten Designs aus und erstellt auf Grundlage seiner Auswahl entsprechende NFT (Design-NFT).
  • Designer und Konstrukteure können auf Grundlage einer Design-NFT durch Entwicklung und Berechnung ein Prototyp-Modell entwerfen. Sie können die von ihnen entworfenen Prototyp-Modelle hochladen und einen Prototyp-NFT zu beantragen. Der Diensteanbieter wählt ausschließlich im eigenen Ermessen aus allen eingereichten Prototypen-Modellen ein Modell aus und erstellt auf dessen Grundlage einen entsprechenden NFT (Prototyp-NFT).
  • Produzenten können auf Grundlage eines Prototyp-NFT einen Geschäftsplan für eine Produktion entwickeln. Sie können die von Ihnen entwickelten Geschäftspläne hochladen und einen Produktions-NFT beantragen. Der Diensteanbieter wählt aus allen eingereichten Geschäftsplänen aus und erstellt auf Grundlage seiner Auswahl entsprechende NFT (Produktions-NFT).
  • Käufer können die auf der Plattform angebotenen Produkte erwerben.

Diese Dienste können z.B. das Verfügbarmachen von Daten, Beiträgen, Bild- und Tondokumenten, Informationen und sonstigen Inhalten (nachfolgend zusammenfassend „Inhalte“ genannt) sein, weiter die Möglichkeit, individuelle Profile anzulegen und eine Wallet zu verknüpfen. Inhalt und Umfang der Dienste bestimmen sich nach den jeweils aktuell auf der Plattform verfügbaren Funktionalitäten.

  • Zu den auf Plattform verfügbaren Diensten können auch Dienste Dritter gehören, zu welchen der Diensteanbieter lediglich den Zugang vermittelt. Für die Inanspruchnahme derartiger Dienste – die jeweils als Dienste Dritter kenntlich gemacht sind – können von diesen Teilnahme- und Nutzungsbedingungen abweichende oder zusätzliche Regelungen gelten, auf die der Diensteanbieter den Teilnehmer jeweils hinweisen wird.
  • Im Übrigen besteht ein Anspruch auf die Nutzung der auf der Plattform verfügbaren Dienste nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten beim Diensteanbieter. Der Diensteanbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit seiner Dienste. Jedoch können durch technische Störungen (wie z.B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten.

 

§ 9 Änderungen von Diensten

Der Diensteanbieter ist bei Vorliegen eines triftigen Grundes berechtigt, die auf der Plattform bereitgestellte Dienste zu ändern. Ein derartiger triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Änderungen nötig sind, um die Dienste an eine neue technische Umgebung oder an erhöhte Teilnehmerzahlen anzupassen. Der Diensteanbieter wird hierbei jeweils auf die berechtigten Interessen der Teilnehmer Rücksicht nehmen, insbesondere werden den Teilnehmern durch die Änderung keine zusätzlichen Kosten entstehen. Der Diensteanbieter wird die Teilnehmer klar und verständlich über die Änderungen informieren.  § 2 dieser Teilnahme- und Nutzungsbedingungen bleibt hiervon unberührt.

§ 10 Schutz der Inhalte, Verantwortlichkeit für Inhalte Dritter

  • Die auf der Plattform verfügbaren Inhalte sind überwiegend geschützt durch das Urheberrecht oder durch sonstige Schutzrechte und stehen jeweils im Eigentum des Diensteanbieters, der anderen Teilnehmer oder sonstiger Dritter, welche die jeweiligen Inhalte zur Verfügung gestellt haben. Die Zusammenstellung der Inhalte als solche ist ggf. geschützt als Datenbank oder Datenbankwerk i.S.d. §§ 4 Absatz 2, 87a Absatz 1 UrhG. Der Teilnehmer darf diese Inhalte lediglich gemäß diesen Teilnahme- und Nutzungsbedingungen sowie im durch das Plattform vorgegebenen Rahmen nutzen.
  • Die auf der Plattform verfügbaren Inhalte stammen teilweise vom Diensteanbieter und teilweise von anderen Teilnehmern bzw. sonstigen Dritten. Inhalte der Teilnehmer sowie sonstiger Dritter werden nachfolgend zusammenfassend „Drittinhalte“ genannt. Der Diensteanbieter führt bei Drittinhalten keine Prüfung auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit durch und übernimmt daher keinerlei Verantwortung oder Gewährleistung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Aktualität der Drittinhalte. Dies gilt auch im Hinblick auf die Qualität der Drittinhalte und deren Eignung für einen bestimmten Zweck, und auch, soweit es sich um Drittinhalte auf verlinkten externen Webseiten handelt. Die gesetzliche Haftung als Telemedienanbieter bleibt hiervon unberührt.
  • Sämtliche Inhalte auf der Plattform sind Drittinhalte, ausgenommen diejenigen Inhalte, die mit einem Urheberrechtsvermerk des Diensteanbieters versehen sind.

§ 11 Umfang der erlaubten Nutzung, Überwachung der Nutzungsaktivitäten

  • Die Nutzungsberechtigung des Teilnehmers beschränkt sich auf den Zugang zur Plattform sowie auf die Nutzung der im Plattform jeweils verfügbaren Dienste im Rahmen der Regelungen dieser Teilnahme- und Nutzungsbedingungen.
  • Für die Schaffung der im Verantwortungsbereich des Teilnehmers zur vertragsgemäßen Nutzung der Dienste notwendigen technischen Voraussetzungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Der Diensteanbieter schuldet dem Teilnehmer keine diesbezügliche Beratung.

§ 12 Kenntnis und Pflichten des Teilnehmers

  • Durch das Akzeptieren dieser Teilnahme- und Nutzungsbedingungen erklärt der Teilnehmer, dass er über hinreichende Kenntnisse rum um das Thema NFT und Blockchain-Technologie verfügt. Er erkennt an, dass sich die Regeln des jeweiligen Blockchain-Systems (z.B. Ethereum-Token, Polygon-Blockchain) dem Einflussbereich des Diensteanbieters entziehen. Die Regeln können sich jederzeit ändern, auch zum Nachteil des Teilnehmers. Der Diensteanbieter ist nicht verpflichtet, den Teilnehmer über die Regeln der Blockchain-Systeme und ihre Änderungen zu informieren. Vielmehr wird sich der Teilnehmer selbst über die aktuellen Regeln informieren und auf dem aktuellen Stand halten.
  • Der Teilnehmer ist verpflichtet, dem Diensteanbieter alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, die der Diensteanbieter benötigt, um seinen vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß nachzukommen und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

§ 13 Erstellung von Teilnehmerprofilen

  • Der Teilnehmer kann sein Teilnehmerprofil im Rahmen der vorliegenden Teilnahme- und Nutzungsbedingungen nach seinen Vorstellungen individuell gestalten.
  • Trotz der vom Diensteanbieter im Rahmen des KYC-Verfahrens durchgeführten Überprüfung der Identität der Teilnehmer leistet der Diensteanbieter keine Gewähr dafür, dass es sich bei jedem Teilnehmer jeweils um die Person handelt, für die sich der jeweilige Teilnehmer sich ausgibt.

§ 14 Einstellen von eigenen Inhalten durch den Teilnehmer

  • Soweit als Funktionalität im Plattform verfügbar, darf der Teilnehmer unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen Inhalte im Plattform einstellen und damit für Dritte verfügbar machen.
  • Mit dem Einstellen von Inhalten räumt der Teilnehmer dem Diensteanbieter jeweils ein unentgeltliches und übertragbares Nutzungsrecht an den jeweiligen Inhalten ein, insbesondere
  • zur Speicherung der Inhalte auf dem Server des Diensteanbieters sowie deren Veröffentlichung, insbesondere deren öffentlicher Zugänglichmachung (z.B. durch Anzeige der Inhalte auf Plattform),
  • zur Bearbeitung und Vervielfältigung, soweit dies für die Vorhaltung bzw. Veröffentlichung der jeweiligen Inhalte erforderlich ist, und
  • zur Einräumung von Nutzungsrechten gegenüber Dritten an den Inhalten des Teilnehmers entsprechend § 15.
  • Soweit berechtigt, zu Sicherungs- und/oder Nachweiszwecken erstellte Kopien aufzubewahren. Die den anderen Teilnehmern am vom einzelnen Teilnehmer eingestellten Inhalten bereits eingeräumten Nutzungsrechte bleiben ebenfalls unberührt.
  • Der Teilnehmer ist für die von ihm eingestellten Inhalte voll verantwortlich. Der Diensteanbieter übernimmt keine Überprüfung der Inhalte auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität, Qualität und Eignung für einen bestimmten Zweck.
  • Der Diensteanbieter behält sich das Recht vor, das Einstellen von Inhalten abzulehnen und/oder bereits eingestellte Inhalte ohne vorherige Ankündigung zu bearbeiten, zu sperren oder zu entfernen, sofern das Einstellen der Inhalte durch den Teilnehmer oder die eingestellten Inhalte selbst zu einem Verstoß gegen § 15 geführt haben oder konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es zu einem schwerwiegenden Verstoß gegen § 15 kommen wird. Der Diensteanbieter wird hierbei jedoch auf die berechtigten Interessen des Teilnehmers Rücksicht nehmen und das mildeste Mittel zur Abwehr des Verstoßes gegen § 15 wählen.

§ 15 Nutzungsrecht an auf der Plattform verfügbaren Inhalten

  • Soweit nicht in diesen Teilnahme- und Nutzungsbedingungen oder auf der Plattform eine weitergehende Nutzung ausdrücklich erlaubt oder auf der Plattform durch eine entsprechende Funktionalität (z.B. Download-Button) ermöglicht wird,
  • dürfen Teilnehmer die auf der Plattform verfügbaren Inhalte ausschließlich für persönliche Zwecke online abrufen und anzeigen. Dieses Nutzungsrecht ist auf die
  • Dauer Ihrer vertragsgemäßen Teilnahme an der Plattform beschränkt;
  • ist es Ihnen untersagt, die auf Plattform verfügbaren Inhalte ganz oder teilweise

zu bearbeiten, zu verändern, zu übersetzen, vorzuzeigen oder vorzuführen, zu veröffentlichen, auszustellen, zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Ebenso ist es untersagt, Urhebervermerke, Logos und sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke zu entfernen oder zu verändern.

  • Zum Herunterladen von Inhalten („Download“) sowie zum Ausdrucken von Inhalten ist der Teilnehmer nur berechtigt, soweit eine Möglichkeit zum Download bzw. zum Ausdrucken auf dem Plattform als Funktionalität (z.B. mittels eines Download-Buttons) zur Verfügung steht. An den vom Teilnehmer ordnungsgemäß herunter geladenen bzw. ausgedruckten Inhalten erhält er jeweils ein zeitlich unbefristetes und nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die Nutzung zu eigenen, nichtkommerziellen Zwecken. Soweit es sich um Inhalte handelt, die dem Teilnehmerentgeltlich überlassen werden, ist weitere Voraussetzung für diese Rechteeinräumung die vollständige Bezahlung der jeweiligen Inhalte. Im Übrigen verbleiben sämtliche Rechte an den Inhalten beim ursprünglichen Rechteinhaber (dem Diensteanbieter oder dem jeweiligen Dritten).
  • Die zwingenden gesetzlichen Rechte (einschließlich der Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch nach § 53 UrhG) bleiben unberührt.

§ 16 Urheber- und Schutzrechte, Rechteübertragung an Plattform

  • Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass seine Inhalte (insbesondere Bilder und sonstige Informationen) rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
  • Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei urheberrechtlich geschützten Werken die Einwilligung des Rechteinhabers zur Nutzung einzuholen.
  • Der Teilnehmer überträgt der Plattform das unwiderrufliche, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrecht bezüglich des dem Design-NFT zugrundeliegenden, urheberrechtlich geschützten Designs. Hiervon ist insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, das Recht erfasst, einen entsprechenden Produktions-NFT und darauf aufbauende Produkte zu erstellen und sie in Verkehr zu bringen.
  • Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, Inhalte auf der Plattform einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstößt. Verboten ist insbesondere das Einstellen von Inhalten, die gegen das Urheberrecht, das Markenrecht, das Recht am eigenen Bild, fremde Persönlichkeitsrechte, lm- bzw. Exportverbote oder andere Gesetze verstoßen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Diensteanbieter zum Ausschluss des Teilnehmers unter fristloser Kündigung des Nutzungsvertrags.

 

  • Den Teilnehmern wird ermöglicht:
  • Design-NFT,
  • Prototyp-NFT,
  • Produktions-NFT und
  • die fertigen Produkte zu erwerben.

Alle Kaufverträge über NFT und Endprodukte kommen mit dem Diensteanbieter zustande.

  • Die Präsentation der NFT bzw. Endprodukte auf der Plattform durch den Dienstanbieter stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar.
  • Mit dem Absenden einer Bestellung über die Plattform durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Teilnehmer eine rechtsverbindliche Bestellung ab.
  • Der Diensteanbieter wird den Zugang der über die Plattform abgegebenen Bestellung des Käufers unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.
  • Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Diensteanbieter die Bestellung des Käufers durch Übertragung des bestellten NFT bzw. durch Lieferung des bestellten Endprodukts annimmt.

§ 18 Kaufpreis, Zahlungsbedingungen

  • Der Kaufpreis ist als Bruttopreis inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen, zuzüglich der im Rahmen des jeweiligen Blockchain-Systems anfallenden Transaktionskosten (sog. Gasgebühren).
  • Der Kaufpreis ist sofort zur Zahlung fällig und ist unverzüglich an den Diensteanbieters zu übermitteln.

§ 19 Mängelgewährleistung hinsichtlich der Endprodukte, keine Gewähr für Drittanbieter-Wallet

  • Der Entwickler gewährleistet gegenüber den Käufern, dass das die Endprodukte bei Gefahrübergang frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Es gelten die §§ 434 ff. BGB. Für Verbraucher (§ 13 BGB) gilt das gesetzliche Mängelgewährleistungsrecht. Für Unternehmer gelten die Vorgaben des § 377 HGB.
  • Im Fall der Verknüpfung des Nutzerkontos mit der Blockchain Wallet eines Drittanbieters nach § 8 Absatz 4 übernimmt der Diensteanbieter in keinerlei Hinsicht Gewähr für die Wallet. Die mit der Wallet in Zusammenhang stehenden Dienste fallen umfassend und ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Drittanbieters, der dem Teilnehmer die Wallet zur Verfügung stellt.

 

§ 20 Widerrufsrecht

Sofern ein Kauf gemäß § 17 auf der Plattform zu einem Zweck erfolgt, der weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit des Teilnehmers zugerechnet werden kann, so steht dem Teilnehmer ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Näheres zum Widerrufsrecht sowie die „Widerrufsbelehrung“ ist hier abrufbar.

 

§ 21 Verbotene Aktivitäten

  • Den Teilnehmern sind jegliche Aktivitäten im Zusammenhang mit der Plattform untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen. Insbesondere sind Ihnen folgende Handlungen untersagt:
  • das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornografischer, gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender und/oder betrügerischer Inhalte, Dienste und/oder Produkte;
  • die Verwendung von Inhalten, durch die andere Teilnehmer oder Dritte beleidigt oder verleumdet werden;
  • die Nutzung, das Bereitstellen und das Verbreiten von Inhalten, Diensten und/oder Produkten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein.
  • Des Weiteren sind Ihnen auch unabhängig von einem eventuellen Gesetzesverstoß bei der Einstellung eigener Inhalte auf der Plattform sowie bei der Kommunikation mit anderen Teilnehmern (z.B. durch Versendung persönlicher Mitteilungen) die folgenden Aktivitäten untersagt:
  • die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien;

 

 

 

 

  • die Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe von auf der Plattform verfügbaren Inhalten, soweit Ihnen dies nicht ausdrücklich vom jeweiligen Urheber gestattet oder als Funktionalität auf der Plattform ausdrücklich zur Verfügung gestellt wird.
  • Den Teilnehmern sind auch sämtliche Handlungen untersagt, die geeignet sind, den reibungslosen Betrieb der Plattform zu beeinträchtigen, insbesondere die Systeme des Diensteanbieters übermäßig zu belasten.
  • Sollte den Teilnehmern eine illegale, missbräuchliche, vertragswidrige oder sonstig unberechtigte Nutzung der Plattform bekannt werden, so ist diese unberechtigte Nutzung dem Diensteanbieter unverzüglich zu melden. Der Diensteanbieter wird den Vorgang dann prüfen und ggf. angemessene Schritte einleiten.
  • Bei Vorliegen eines Verdachts auf rechtswidrige bzw. strafbare Handlungen ist der Diensteanbieter berechtigt und ggf. auch verpflichtet, die Aktivitäten des betroffenen Teilnehmers zu überprüfen und ggf. geeignete rechtliche Schritte einzuleiten. Hierzu kann auch die Zuleitung eines Sachverhalts an die Staatsanwaltschaft gehören.

§ 22 Sanktionen

  • Liegen konkrete Anhaltspunkte vor, dass ein Teilnehmer gegen diese Nutzungsbedingungen, Rechte Dritter, und/oder geltendes Recht verstößt bzw. verstoßen hat, kann der Diensteanbieter nach eigenem Ermessen – unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des jeweiligen Teilnehmers – die folgenden Sanktionsmaßnahmen ergreifen:
  • Angebote oder sonstige Inhalte löschen,
  • die Nutzung der Plattform be- oder einschränken,
  • den Teilnehmer verwarnen und
  • den Zugang das Nutzerkonto vorläufig oder dauerhaft sperren.
  • Im Falle der vorübergehenden bzw. dauerhaften Sperrung sperrt der Diensteanbieter die Zugangsberechtigung des Teilnehmers und benachrichtigt ihn hierüber per E-Mail. Im Falle einer vorübergehenden Sperrung reaktiviert der Diensteanbieter nach Ablauf der Sperrzeit die Zugangsberechtigung und benachrichtigt den Teilnehmer hierüber per E-Mail. Eine dauerhaft gesperrte Zugangsberechtigung kann nicht wiederhergestellt werden. Dauerhaft gesperrte Personen sind von der Teilnahme auf der Plattform dauerhaft ausgeschlossen und dürfen sich nicht erneut auf der Plattform anmelden.

§ 23 Kündigungsrecht des Teilnehmers

  • Unabhängig vom gewählten Zugang kann ein Teilnehmer jederzeit kündigen, indem er die in seinem Nutzerkonto verfügbare Schaltfläche betätigt.
  • Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Vertragsverhältnis und der Teilnehmer darf seinen Zugang nicht mehr nutzen. Der Diensteanbieter behält sich vor, die Zugangsdaten mit Wirksamwerden der Kündigung zu sperren.
  • Auf die ergänzenden Regelungen zu den Kündigungsrechten des Teilnehmers bzw. des Diensteanbieters in § 22 f. wird hingewiesen.

§ 24 Kündigungsrecht des Dienstanbieters

  • Der Diensteanbieter kann den Nutzungsvertrag mit dem Teilnehmer jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Frist ordentlich kündigen. Bei der Bemessung der Frist wird der Diensteanbieter auf die berechtigten Belange des Teilnehmers Rücksicht nehmen, insbesondere eine Frist von 30 Tagen nicht unterschreiten.
  • Eine fristlose Beendigung der gesamten Vertragsbeziehung ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der dem Diensteanbieter deren Fortsetzung – auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Teilnehmers – unzumutbar werden lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
    • wenn der Teilnehmer falsche Angaben bei der Anmeldung gemacht hat,
    • wenn ein erkennbarer Missbrauch der Plattform durch den Teilnehmer vorliegt,
    • wenn die Funktionsfähigkeit der Plattform durch den Teilnehmer beeinträchtigt wird oder
    • bei Verletzung gesetzlicher Vorschriften oder der Rechte Dritter.
  • Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Vertragsbeendigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des Einzelfalles (§ 323 Abs. 2 und 3 BGB) entbehrlich.

§ 25 Haftungsbeschränkung

  • Für Schäden, die durch den Diensteanbieter oder durch dessen gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, haftet der Diensteanbieter unbeschränkt.
  • In sonstigen Fällen haftet der Diensteanbieter, soweit in Absatz 4 dieser Bestimmung nichts Abweichendes geregelt ist, nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (sog. wesentliche Vertragspflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Diensteanbieters, vorbehaltlich der Regelung in Absatz 4 dieser Bestimmung, ausgeschlossen.
  • Die sich aus Absatz 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen des Diensteanbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  • Die sich aus Absatz 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Arglist, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme von Garantien oder einer sonstigen verschuldensunabhängigen Haftung sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 26 Freistellung

  • Der Teilnehmer stellt den Diensteanbieter für den Fall der Inanspruchnahme wegen einer vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus Handlungen des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform ergeben, die der Teilnehmer zu vertreten hat.
  • Darüber hinaus verpflichtet sich der Teilnehmer, dem Diensteanbieter alle Kosten zu ersetzen, die dem Diensteanbieter durch die Inanspruchnahme durch Dritte nach Absatz 1 entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen insbesondere die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung, einschließlich sämtlicher Gerichts- und Rechtsanwaltskosten in gesetzlicher Höhe.
  • Der Teilnehmer ist verpflichtet, dem Diensteanbieter für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte nach Absatz 1 unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

§ 27 Form von Erklärungen

Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen der Nutzung der Plattform abgegeben werden, haben auf elektronischem Weg zu erfolgen (z.B. über das Kontaktformular der Plattform), sofern in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist oder zwingend anzuwendende gesetzliche Vorschriften eine andere Form der Kommunikation erfordern.

§ 28 Anwendbares Recht

Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sales of Goods, CISG). Ist der Teilnehmer ein Verbraucher und hat er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land als in Deutschland, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

§ 29 Gerichtsstand

Sofern es sich bei dem Teilnehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle sich aus diesen Nutzungsbedingungen ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Diensteanbieters, Stuttgart (Deutschland). Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

§ 30 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahme- und Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen nicht. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Lücke dieser Nutzungsbedingungen.